Verbandssportgericht weist Berufung der GCK Lions ab
10/01/2023
Das Verbandssportgericht der Swiss Ice Hockey Federation hat die Berufung der GCK Lions im Fall Yannick Blaser abgewiesen und den erstinstanzlichen Entscheid des Einzelrichters für Disziplinarsachen Leistungssport bestätigt.
Im ordentlichen Verfahren vom 9. Januar 2023 wurde Yannick Blaser für drei Spiele gesperrt. Gegen dieses Urteil haben die GCK Lions beim Verbandssportgericht Berufung eingereicht. Das Verbandssportgericht der Swiss Ice Hockey Federation bestätigt somit diesen erstinstanzlichen Entscheid des Einzelrichters für Disziplinarsachen Leistungssport und Yannick Blaser bleibt für drei Spiele gesperrt.